Der Schwimmunterricht wird im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten durch die Gemeinden geregelt. Der Zugang zu Schwimmgelegenheiten muss das Erreichen der Grundansprüche ermöglichen. Dabei gelten folgende Empfehlungen:

  • Kindergarten: gelegentlicher Zugang zu Schwimmbecken mit Stehtiefe oder zu Planschbecken
  • Primarschule, 1. bis 3. Klasse: 40 Lektionen (z. B. 1 Lektion jede zweite Woche)
  • Primarschule, 4. bis 6. Klasse: 18 Lektionen (z. B. 6 Lektionen pro Schuljahr)
  • Sekundarschule: 18 Lektionen (z. B. 6 Lektionen pro Schuljahr)

In Langnau am Albis wird während der ganzen Primarzeit 1 Lektion pro Woche geschwommen. In der Sekundarstufe wird je 1 Lektion in der 1. und 2. Klasse erteilt. In der 3. Sekundarstufe ist Schwimmen ein Wahlfach.