Zugehörige Objekte

Die Eltern und Erziehungsberechtigte sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Aus Sicherheitsgründen ist es wichtig, dass jede Absenz der Lehrperson vor Schulbeginn  gemeldet wird.

Dispensation bis zu zwei Tagen: Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf zwei Jokertage pro Schuljahr. Die beiden zusätzlichen Freitage können einzeln oder zusammengefasst bezogen werden. Der Bezug eines Jokertages muss der Klassenlehrperson mindestens zwei Tage vor der geplanten Absenz mit dem Formular Jokertage gemeldet werden. Die beiden Jokertage können nur im laufenden Schuljahr bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Bei besonderen Anlässen gelten Sperrfristen. Diese sind auf dem Formular Jokertage ersichtlich.

Dispensation für drei und mehr Tage: In diesem Fall muss ein entsprechendes Gesuch mit dem offiziellen Dispensationsformular an die Schulleitung gestellt werden.

Aufgabenhilfe

In den beiden Primarschuleinheiten Wolfgraben und Im Widmer besteht für die Schulkinder die Möglichkeit, am Dienstag- und Donnerstagnachmittag anschliessend an den Unterricht, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Für die Aufgabenhilfe wird ein Unkostenbeitrag erhoben.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Primarschulleitungen

Zweimal pro Jahr finden in allen drei Schulzentren Besuchsmorgen statt. Die Daten können Sie aus dem jährlich neu erscheinenden Informationsblatt „Schueltafle“ oder dem Link Infos/News entnehmen.

Die Blockzeiten dauern von 8 bis 12 Uhr.

Aus organisatorischen Gründen kann die Schulpflege die Blockzeiten um maximal 20 Minuten verkürzen (§ 26 Abs. 3 VSV).

Für besondere Schulanlässe (z.B. Sporttag, Schulreise) können grössere Abweichungen beschlossen werden (§ 26 Abs. 3 VSV).

Dispensationen allgemein 
Sind Absenzen vorhersehbar, haben Eltern an die Schulleitung ein Gesuch um Dispensation zu stellen. Für eine Dispensation müssen wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehören insbesondere: 

  • ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
  • aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
  • Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung

Die Schulleitung ist verpflichtet, bei der Genehmigung von Dispensationen persönliche, familiäre und schulische Verhältnisse zu berücksichtigen. Jedoch gibt es kein Schulangebot, an dem Schülerinnen und Schüler aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen nicht teilnehmen können. Die Dispensation von einzelnen Fächern ist aus diesen Gründen deshalb nicht möglich.

Dispensationen von Sporttalenten
Viele Sporttalente besuchen keine spezielle Sportschule, sondern absolvieren die Volksschule in ihrer Wohngemeinde. Je nach Umfang des Trainings kann es dabei zu Belastungen der Jugendlichen kommen, die eine Stundenplanerleichterung nötig machen: Deshalb können Sporttalente mit einem Gesuch die zeitweise Dispensation vom Unterricht beantragen.

Wer gilt als Sporttalent?
Bei der Definition eines Sporttalents orientiert sich der Kanton Zürich an den nationalen Anforderungen von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport. Wer eine «Swiss Olympic Talent Card» besitzt, wird als Sporttalent anerkannt. Eine Stundenplanerleichterung ist angebracht ab einem Umfang von rund 10 Trainingsstunden von Montag bis Freitag, beziehungsweise 15 Trainingsstunden pro Woche (inkl. Wochenende).

Name
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VSA_Dispensation_von_Sporttalenten_an_Schulen.pdf Download 1 VSA_Dispensation_von_Sporttalenten_an_Schulen.pdf
  • Schülerhort für Kinder im Kindergarten bis 6. Klasse angeboten vom Verein KibeLaA.
  • Mit pädagogisch ausgebildetem Personal sowie qualifizierten und erfahrenen BetreuerInnen.
  • Ein bewährtes Team in der Küche sorgt für ausgewogene und frisch zubereitete Mahlzeiten.
  • Der Hort Rütibohl (Rütibohlstrasse 11) ist zentral gelegen und in 10-15 Minuten erreichbar.

 

Preise (Mindest- und Maximaltarife, abhängig von der individuellen Tarifsubvention):

  • Morgenbetreuung 7.30 Uhr - 08.15 Uhr: Fr. 5.00
  • Mittagstisch 12.00 - 13.30 Uhr: Fr. 7.50 - Fr. 23.00
  • Halbtagesbetreuung 12.00 - 18.00 Uhr: Fr. 12.00 - Fr. 60.00 (inkl. Essen)
  • Nachmittagsbetreuung 15.20 - 18.00 Uhr: Fr. 7.50 - Fr. 30.00
  • Weitere Modulpreise im Internet oder auf Anfrage.

 

Öffnungszeiten:

  • 7.30 - 8.15 Uhr, Morgenbetreuung in den Schuleinheiten
  • 12.00 - 18.00 Uhr, Tagesbetreuung im Hort Rütibohl (verschiedene Module/Zeiten wählbar)
  • Ferienbetreuung 7.30 - 18.00 Uhr im Hort Rütibohl während 5 Ferienwochen

 

Tarifsubvention:

  • Es ist eine individuelle Tarifsubvention durch die Gemeinde möglich. Berechnet wird diese anhand des Einkommens. Die Abklärung der Subvention ist auch vor einer Anmeldung möglich.

 

Anmeldung/Formulare/Reglemente:

  • Siehe Webseite www.kibelaa.ch
  • telefonisch bei Birgit Tognella, 076 329 81 35
  • Verein Kinderbetreuung Langnau am Albis, Rütibohlstrasse 11, 8135 Langnau am Albis
  • Haben Sie unregelmässige Arbeitszeiten? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir finden eine Lösung!

Die Freizeitkurse sind ein beliebtes Angebot der Schule Langnau. Es richtet sich an Primarschülerinnen und Primarschüler. Jeweils zwischen den Sport- und den Frühlingsferien sowie zwischen den Herbst- und den Weihnachtsferien werden am Mittwochnachmittag abwechslungsreiche Kurse angeboten. Ob basteln, malen, tanzen oder kochen… es hat für jedes Kind etwas spannendes dabei.

Das Kursprogramm wird jeweils vor den Sport- und Herbstferien auf der Schul-Website aufgeschaltet.

Die vor- und ausserschulische Betreuung und Bildung der Kinder wird auch in Langnau am Albis immer wichtiger. Die Schule hat sich im vergangenen Jahr in Absprache mit dem Gemeinderat zu einer Standortbestimmung entschlossen. In Zusammenarbeit mit dem AJB in Horgen haben sich verschiedene Akteure im Vorschulbereich, mittels Sitzungen, Online-Umfragen und einem Workshop zum Thema auseinandergesetzt. Daraus resultierte das Konzept "Frühe Kindheit in Langnau am Albis". Die Schulpflege wird sich in den nächsten Monaten mit der Umsetzung der dringendsten Punkte auseinandersetzen. 

Name
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Angebote frühe Kindheit in Langnau Download 1 Angebote frühe Kindheit in Langnau

Das Projekt der Pro Senectute läuft in Langnau seit März 2004 mit grossem Erfolg. Seniorinnen und Senioren, die Freude im Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, stehen den Lehrpersonen als „gute Geister“ zur Verfügung. Sinn dieses Projektes ist es unter anderem, drei Generationen in der Schule zusammenzuführen. Die Seniorinnen und Senioren sind in allen Bereichen der Schule im Einsatz, sei dies im Kindergarten, in der Handarbeit, im ordentlichen Unterricht, in der Bibliothek oder in der Kochschule.

Ab der 2. und 3. Klasse besteht für die Kinder die Möglichkeit, den Blockflöten-Basisunterricht zu besuchen.
Die Kinder können unter verschiedenen Instrumenten auswählen und werden von ausgebildeten Musiklehrern unterrichtet. Nähere Informationen über dieses Angebot erhalten sie unter: Musikschule Adliswil/Langnau Tel. 044 / 711 78 68 oder 
Für den Blockflöten-Basis- und Instrumentalunterricht ist ein Kursgeld zu entrichten.

Die Schule Langnau gewährt jedem Schulkind pro Schuljahr zwei Jokertage. Die Tage sind einzeln oder am Stück zu beziehen. Der Mittwoch gilt als ganzer Tag. Die Tage dürfen auch zur Verlängerung von Ferien benützt werden. Jokertage sind der Lehrperson mindestens eine Woche im Voraus zu melden.

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Die musikalische Grundausbildung (MGA) für die 1. und 2. Klasse ist ein unentgeltlicher, obligatorischer Bestandteil der Blockzeiten.
Der Unterricht findet in Halbklassen statt und wird von erfahrenen Fachlehrerinnen erteilt. Dieser instrumentenneutrale Erlebnisunterricht soll alle Sinne der Kinder ansprechen.

Schueltafle 2023/24
Schueltafle 2023/24

 

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Die Schulpflege organisiert, verwaltet und beaufsichtigt nach den Vorgaben der Volksschulgesetzgebung und der Bildungsdirektion des Kantons Zürich den Schulbetrieb der Gemeinde Langnau am Albis.

Die Mitglieder und das Präsidium der Schulpflege werden durch das Volk für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren gewählt.

Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten und sie bei persönlichen oder schulischen Problemen zu unterstützen. Die Unterstützung besteht aus Präventionsangeboten sowie Beratungen von ganzen Klassen, einzelnen Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und Eltern. In den vertraulichen Beratungsgesprächen werden gemeinsam Lösungsstrategien erarbeitet.

Da die Schulsozialarbeit auf gegenseitigem Vertrauen beruht, ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler Frau Riesen und Herrn Spreter kennen. Sie sind deshalb bei verschiedenen Anlässen der Schule anwesend.

Für persönliche und vertrauliche Beratungsgespräche können Sie mit der Schulsozialarbeiterin oder dem Schulsozialarbeiter unter nachfolgenden Adressen Termine vereinbaren.

Andrea Riesen Oliver Spreter
Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit
Wolfgrabenstr. 12 Widmerstr. 6
8135 Langnau am Albis 8135 Langnau am Albis
079 681 57 00 079 681 57 21
riesen@wolfgraben.ch spreter@imwidmer.ch
www.wolfgraben.ch www.imwidmer.com
Arbeitstage Arbeitstage
Montag, Dienstag, Donnerstag Dienstag bis Freitag
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SSA Jahresbericht 2021/2022 Download 1 SSA Jahresbericht 2021/2022
Freiwilliger Schulsport Langnau am Albis

Der freiwillige Schulsport ist ein zusätzliches Angebot für sportinteressierte Schüler und Schülerinnen der Volksschule, die gewillt sind, eine Sportart ein Semester lang zu erlernen und zu trainieren. Zweimal jährlich werden die Ausschreibungen online durch die Schulsportwebsite des Kt. ZH aufgeschaltet. Für den Besuch dieser Kurse wird ein bescheidener Unkostenbeitrag von momentan 70 Fr. erhoben.

Den Schulsport gibt es seit über 42 Jahren im Dorf. Drei erspielte Schweizermeistertitel und einige Kantonalmeistertitel unserer Teams waren die sportlichen Highlights, aber eigentlich sind wir ein Breitensportangebot mit einer zusätzlichen Sport – und Bewegungsstunde, aber auch ein Brückenangebot zwischen Schule und Verein. Beliebt sind und waren immer die Ballsportarten (Kinderfussball und Unihockey), Racketsportarten (Squash und Badminton), sowie auch Sportarten wie Schwimmen, Judo oder Kindertanz. Aber es gab auch schon Kurse in Zirkusturnen, Billard, Kinderyoga, Langlauf (!), Sportklettern, Agility oder 12 Jahre lang ein Feriensportlager in unserer Kurspalette.

Zu unserem Anspruch, Breitensport anzubieten ein eindrücklicher Vergleich: Bei rund 8200 Einwohnern in Langnau könnte man also sagen, dass durchschnittlich jeder Einwohner, jede Einwohnerin bereits jetzt schon 1,5 Schulsportkurse besucht hat. Trotz der angespannten Finanzlage der Gemeinde und damit entsprechender Auflagen, zeigt es sich, dass die über 300 Kinder pro Jahr – also praktisch die Hälfte der Schülerschaft – das Angebot weiterhin gerne nutzen und Sport, Spiel und Spass (Erfolgserlebnisse) offenbar ein Bedürfnis sind- und wir hoffen, dass uns Schule und Gemeinde weiterhin mit Wertschätzung, Freiräumen und Hallen unterstützen.

Die Kurse vom freiwilligen Schulsport werden in Semesterkursen angeboten, und zwar jeweils von den Sommerferien bis zu den Sportferien, sowie von den Sportferien bis zu den Sommerferien.

Kursplattform + Webpage 
Die aktuellen Kurse werden auf der Kurs-Plattform www.freiwilligerschulsport.ch angekündigt.

Dazu hat der Schulsport eine eigene Webpage Schulsport Langnau am Albis auf welcher die neuesten Informationen publiziert werden.

Kontakt
Diego Staub, Koordinator freiwilliger Schulsport | Mail: info@s-solution.ch

schulsport.zh 
Ein grosses Dankeschön geht an das kantonale Sportamt, welches die Schulsportkurse finanziell unterstützt.

Schulsport Zürich

 

Die Schulverwaltung ist das administrative Zentrum der Langnauer Volksschule. Hier laufen alle Fäden der Schüleradministration zusammen:
- Adressverwaltung
- Umleitungen aller Art
- Informations- und Beratungsstelle in Schulfragen

Die Schulverwaltung  ist Drehscheibe für sämtliche Kontakte im Bildungsbereich, sei es zu Lehrpersonen oder zu den kantonalen Stellen. Für Auskünfte steht Ihnen kompetentes Fachpersonal während der Bürozeiten oder nach Vereinbarung zur Verfügung.

Kontaktinformationen und Telefonnummern der Schule Langnau am Albis finden Sie in der 'Schueltafele'

Untenstehend finden Sie das Merkblatt über die Begleitung und Verantwortung der Eltern/Schule auf dem Schulweg.
Name
Schulweg-Merkblatt Download 0 Schulweg-Merkblatt

Die gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen finden wie
folgt statt:

  • Vor dem 1. Kindergartenjahr in Verantwortung der Eltern durch den Hausarzt (Kosten sind durch die Krankenkasse gedeckt)
  • In der 5. Primar- und der 2. Sekundarklasse durch die Schulärzte

In unserer Schulgemeinde führt Dr. med. Wasem-Schorr die Untersuchungen in der 5. Primar- und 2. Sek in der Arztpraxis durch. Sie erhalten dazu einen Gutschein, den Sie bitte zum Termin mitnehmen. Die Kosten gehen zu Lasten der Schulgemeinde.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Kontrolle beim Ihrem Haus- oder Kinderarzt oder Ärztin auf eigene Kosten durchführen zu lassen. 

Die Schule Langnau am Albis bietet den Kindern in der Unterstufe eine fakultative Singschule an, die von einer ausgebildeten Fachkraft erteilt wird und im Blockzeiten-Stundenplan der Primar-
schule eingebaut ist. Der Jahreskurs umfasst eine Wochenlektion und ist für die Eltern kostenlos.
In der Singschule werden die Kinder auf natürliche, spielerische Art ans Singen heran geführt. Hierbei steht das schrittweise Kennenlernen und Entfalten der eigenen Stimme im Vordergrund. Die Kinder singen und sprechen Lieder und Raps aus verschiedenen Kulturkreisen. Während des Schuljahres sind in der Regel ein bis zwei kleinere Auftritte geplant. Die Anmeldung erhalten Sie jeweils mit dem Zuteilungsbrief oder wenden Sie sich an die Lehrperson Ihres Kindes.

Die Zahnpflegehelferinnen instruieren die Kinder während der ganzen Schulzeit vom Kindergarten bis und mit Oberstufe über die richtige Zahnpflege.

Einmal jährlich finden die gesetzlich vorgeschriebenen Zahnkontrollen statt. Die Eltern haben in Langnau die Wahl zwischen zwei Schulzahnärzten:

Dr. med. dent. Rony Hornung, Neue Dorfstrasse 27a, Langnau, Tel. 044 713 48 48
Dr. med. dent. Andreas Lange, Rütihaldenstrasse 1, Langnau, Tel. 044 713 32 10

Die Kosten für die Untersuchung gehen zu Lasten der Schule. Die allfälligen Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern. 

Selbstverständlich können die Kinder auch bei einem Privatzahnarzt untersucht werden. Die Kosten gehen dann allerdings vollumfänglich zu Lasten der Eltern. 

Hier erfahren Sie in Kürze, welche Schritte hilfreich sind, wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern nach Langnau am Albis ziehen.

Frühzeitig anmelden
Teilen Sie uns möglichst früh mit, wann Sie nach Langnau am Albis ziehen werden. Bitte senden Sie uns für jedes Kind ein Anmeldeformular (Formular am Ende des Textes).

Welche Schule?
Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des 4. Altersjahrs. Je nach bisher besuchten Schulen und Alter wird Ihr Kind einer der folgenden Stufen zugeteilt:
Kindergartenstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe
Die Zuteilung zu einer Schule kann nicht frei gewählt werden. Sie erfolgt unter anderem nach geografischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Plätze. Informationen zu den Schulen finden Sie hier.

Betreuung, Verpflegung
Wünschen Sie für Ihr Kind eine Betreuung in der schulfreien Zeit oder eine Verpflegung über Mittag? Alle aktuellen Möglichkeiten dazu finden Sie hier.

Ferien
Informationen zu Ferien und schulfreien Tagen finden Sie hier.

Auskünfte und Unterstützung
Bei allen Fragen rund um den Schulbetrieb hilft Ihnen die Schulverwaltung,
Telefon 044 713 55 39 oder schule@langnau.ch.
Für die Anmeldung als neue Einwohner in Langnau am Albis melden Sie sich, innerhalb von 14 Tagen, bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus an der Dorfstrasse 14.

Wegzug
Bei einem Wegzug sind folgende Schritte zu beachten:
1. Eltern melden den Wegzug der Lehrperson und der Schulverwaltung
2. Die Schulverwaltung sendet die Schülerüberweisung der neuen Gemeinde
3. Wohin ziehen Sie um (bitte genaue Adresse angeben)?
4. Wann ziehen Sie um?

 

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