Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Erstsprache haben bei Bedarf Anrecht auf Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Sie werden von DaZ-Lehrpersonen beim Spracherwerb unterstützt. Es gibt verschiedene DaZ-Angebote und die Zuteilung erfolgt nach bestimmten Regeln.

Die DaZ-Angebote unterstützen die Schülerinnen und Schülerinnen beim Aufbau ihrer Deutschkompetenzen, damit sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können. Im Kindergarten findet der DaZ-Unterricht integriert im Klassenunterricht statt. Die Unterrichtszeit für eine Schülerin oder einen Schüler beträgt mindestens zwei Lektionen pro Woche. In der Primar- und Sekundarschule wird der DaZ-Unterricht in Anfangsunterricht und Aufbauunterricht unterteilt. Die Unterrichtszeit für eine Schülerin oder einen Schüler beträgt eine Lektion pro Tag im Anfangsunterricht und zwei Lektionen pro Woche im Aufbauunterricht.

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